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Leiter: Stephan Weber, Eglisau
Mitglieder: Chappuis Guy, Directeur, La Bâloise, Bâle Frésard Ghislaine, lic. iur., RA, Meggen Guerrero Kayum, lic. iur., Zürich Rüedi Rudolf, Dr. iur., a. Bundesrichter, Luzern Schatzmann Bruno, Allianz-Suisse, Zürich Widmer Pierre, Bern
Auszug aus dem Pflichtenheft:
Im Bestreben, den Vorstand bei der Geschäftsführung der SGHVR gemäss Art. 13 der Statuten zu unterstützen, wird ein wissenschaftlicher Beirat (im folgenden Beirat genannt) aus mindestens drei Mitgliedern der SGHVR gebildet, welchem die nachfolgend aufgeführten Aufgaben übertragen werden.
Aufgaben des Beirates - Bearbeitung von Vernehmlassungen aus dem Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Prämierung von Dissertationen aus dem Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Mitarbeit bei Publikationen der SGHVR
- Vorschlag von Themen aus dem Haftpflicht- und Versicherungsrecht für den wissenschaftlichen Teil der Generalversammlung sowie für weitere wissenschaftliche Veranstaltungen
Bearbeitung von Vernehmlassungen
Auf Entscheid des Vorstandes arbeitet der Beirat im Namen der SGHVR eine Vernehmlassung zu einer Gesetzesvorlage aus. Die Vernehmlassung wird vom Präsidium der SGHVR unterzeichnet und hat vor Einreichung unter den Vorstandmitgliedern zu zirkulieren.
Prämierung von Dissertationen
Der Vorstand übergibt dem Beirat die eingereichten Dissertationen und bestimmt die Gesamtsumme, welche zur Prämierung pro Rechnungsjahr verwendet werden kann. Der Beirat kann selber Dissertationen zur Prüfung einer allfälligen Prämierung beschaffen. Er veranlasst die nötigen Feststellungen und entscheidet endgültig über die Preissumme. Der Beirat teilt dem Vorstand seine Entscheide mit. Dieser orientiert die Preisträger und veranlasst eine allfällige Zahlung der Preissumme. Im übrigen gilt das Reglement über die Ausrichtung von Preisen an Autorinnen und Autoren von hervorragenden Dissertationen und Habilitationen (Fassung vom 1. Januar 2005).
Auszug aus dem Reglement über die Ausrichtung von Preisen an Autorinnen und Autoren von hervorragenden Dissertationen und Habilitationen
(Fassung vom 1. Januar 2005)
Art.1
Zur Förderung der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Fortbildung des Haftpflichtrechts sowie des Rechts der Privat- und der Sozialversicherungen und des Versicherungsaufsichtsrechts auf nationaler und internationaler Ebene kann der Vorstand der SGHVR auf Antrag des wissenschaftlichen Beirates Preise an Autorinnen und Autoren von hervorragenden Dissertationen oder Habilitationsschriften verleihen, welche Rechtsgebiete aus dem Tätigkeitsbereich der Gesellschaft behandeln oder die für diesen Bereich aus anderen Gründen von Bedeutung sein können (Art. 4 Abs.2 der Statuten).
Als "hervorragend" gelten in der Regel Arbeiten, welche mit der Höchstnote bzw. mit dem Prädikat "summa cum laude" oder einer entsprechenden Qualifikation bewertet worden sind.
Art.2
Der Vorstand bestimmt die Summe, welche zu diesem Zweck pro Rechnungsjahr zur Verfügung steht. Er kann bestimmen, welcher Maximalbetrag pro preisgekrönte Arbeit zugesprochen werden darf.
Art.3
Die Preisverleihung erfolgt jeweils anlässlich der im Spätsommer oder Herbst stattfindenden Generalversammlung durch den Präsidenten und wird von einer kurzen Begründung bzw. Laudatio begleitet.
Art.4
Vorschläge für auszuzeichnende Arbeiten können von Mitgliedern der Gesellschaft, von den Autorinnen und Autoren selbst, von Professoren, Fakultäten, Instituten und anderen Universitätsstellen oder Institutionen bei den Mitgliedern des Beirates, beim Präsidenten oder beim Sekretariat der SGHVR eingereicht werden. Dem Vorschlag sind zwei Ausfertigungen der vorgeschlagenen Arbeit beizulegen.
Die Vorschläge sind jeweils für die nächste Generalversammlung spätestens bis Ostern des betreffenden Jahres einzureichen.
Der Beirat berät die Vorschläge und entscheidet endgültig über die zu verleihenden Preise, deren Höhe und den Zeitpunkt ihrer Ausrichtung. Er erstattet dem Vorstand entsprechend Bericht. Der Präsident orientiert die Preisträgerinnen und Preisträger und veranlasst die Auszahlung oder Überreichung der Preissumme.
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